{"id":917,"date":"2021-03-17T19:00:00","date_gmt":"2021-03-17T18:00:00","guid":{"rendered":"http:\/\/wp.prolicense.de\/post-title-17\/"},"modified":"2022-03-02T11:48:21","modified_gmt":"2022-03-02T10:48:21","slug":"oracle-ula-die-top3-fallen-des-oracle-unlimited-license-agreement","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.prolicense.com\/de\/oracle-ula-die-top3-fallen-des-oracle-unlimited-license-agreement\/","title":{"rendered":"Oracle ULA &#8211; Die Top3-Fallen des Oracle Unlimited License Agreement"},"content":{"rendered":"<p>Eine <a class=\"external-link-new-window\" title=\"Opens external link in new window\" href=\"https:\/\/www.prolicense.com\/de\/leistungen\/oracle-ula\/\">Oracle ULA<\/a> (<a class=\"external-link-new-window\" title=\"Opens external link in new window\" href=\"https:\/\/www.prolicense.com\/de\/leistungen\/oracle-ula\/\">Oracle Unlimited License Agreement<\/a>) ist eine Lizenzvereinbarung, bei der ein Unternehmen f\u00fcr eine bestimmte Anzahl an Produkten f\u00fcr einen festgelegten Zeitraum ein unlimitiertes Nutzungsrecht erh\u00e4lt. In der Regel betr\u00e4gt der Nutzungszeitraum drei Jahre. Fr\u00fcher war eine Oracle ULA besonders f\u00fcr wachsende Unternehmen interessant, die teilweise erhebliche Einsparungen im Vergleich zur klassischen On-Premise-Lizenzierung genie\u00dfen konnten. Am Ende der Laufzeit der Oracle ULA werden alle installierten und genutzten Oracle Produkte im Rahmen einer sogenannten Oracle ULA Zertifizierung gez\u00e4hlt und f\u00fcr die Zukunft festgeschrieben. W\u00e4hrend der Oracle ULA Laufzeit stark wachsende Unternehmen hatten also hier einen deutlichen Vorteil.<\/p>\n<p>Im Rahmen der wachsenden Cloud-Nutzung verschob sich die Attraktivit\u00e4t einer Oracle ULA. Kunden die Public-Cloud-Angebote, zum Beispiel von Amazon Web Services oder Microsoft Azure, nutzen und sich dazu entschieden hatten, die erforderlichen Lizenzen beizustellen, konnten ihren Oracle Lizenzbedarf ebenfalls mit einer Oracle ULA abdecken. Kunden w\u00e4hnten sich im Lizenz-Schlaraffenland:<br \/>\n\u00b7&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Unlimitierte Nutzung<br \/>\n\u00b7&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Einfachste Verwaltung<br \/>\n\u00b7&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Kein Audit-Risiko<\/p>\n<p>Doch so einfach ist es in der Praxis leider nicht &#8211; und Oracle hat an verschiedenen Stellen die Oracle ULA-Vertr\u00e4ge ge\u00e4ndert.<\/p>\n<p><b>Die Top3-Lizenzfallen der Oracle ULA sind aus heutiger Sicht:<\/b><br \/>\n1.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Kundendefinition<br \/>\n2.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Cloud-Nutzung<br \/>\n3.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Zertifizierung<\/p>\n<p><b>Kundendefinition \u2013 Ist das so wichtig?<\/b><br \/>\nGerade die Kundendefinition macht es Unternehmen in der heutigen dynamischen Welt schwer die Lizenzbestimmungen einzuhalten. Grunds\u00e4tzlich ist nur die juristische Person, die den Oracle ULA-Vertrag abgeschlossen hat, zur Nutzung der Oracle-Programme berechtigt. Darunter fallen auch alle namentlich im Vertragsanhang aufgef\u00fchrten Beteiligungen. Schwierig sieht es mit sogenannten Reorganisationen aus. Unternehmensteile werden gekauft, verkauft oder auch verschmolzen. Diese Unternehmen sind dann nicht zur Nutzung berechtigt. Gelegentlich verhandeln Kunden hier mit dem Hersteller Sonderregelungen. Oft w\u00e4hnen sich Kunden mit ihrem Verhandlungsergebnis in Sicherheit und \u00fcbersehen, dass Oracle die Sonderregelung nur w\u00e4hrend der Laufzeit der Oracle ULA gew\u00e4hrt. Nach der Zertifizierung drohen hier erhebliche Unterlizenzierungen. Die Kundendefinitionen sind sehr unterschiedlich. Festzustellen ist aber, dass dies eine Gro\u00dfbaustelle ist. Hier muss der Kunde den zuk\u00fcnftigen gesellschaftsrechtlichen Verlauf seines Unternehmens realit\u00e4tsnah antizipieren und sich entsprechende Freiheitsgrade gew\u00e4hren lassen, die dann nat\u00fcrlich mit entsprechendem Aufpreis vom Oracle Vertrieb versehen werden.<\/p>\n<p><b>Cloudnutzung inklusive, oder?<\/b><br \/>\nEbenso verh\u00e4lt es sich mit der Nutzung der Oracle Programme in einer Public Cloud. Zun\u00e4chst kann eine Oracle ULA genutzt werden, um die Nutzung in der Cloud abzudecken. Oracle m\u00f6chte jedoch diese Lizenzen nicht bei der Zertifizierung am Ende entsprechend einbeziehen. Hier droht also direkt mit Abschluss der Zertifizierung der ULA ein erhebliches Lizenzrisiko. F\u00fcr den Kunden ist entscheidend, was genau in seinem Vertrag festgehalten ist. Teilweise kann gegen\u00fcber Oracle die Forderung der Aufnahme dieser Lizenzen durchgesetzt werden. Bei Oracle ULA-Vertr\u00e4gen der neueren Generation f\u00fcgt der Hersteller entsprechende Klauseln in den Vertrag ein, die es vormals nicht gab. Oracle wird aber auch bei \u00e4lteren zur Zertifizierung anstehenden Vertr\u00e4gen die heutige Sichtweise einnehmen.<\/p>\n<p><b>Die Zertifizierung ist nur eine Formalit\u00e4t, nicht wahr?<\/b><br \/>\nLetztlich ist vor allem die Zertifizierung am Ende des Unlimited Deployment-Zeitraumes sehr risikobehaftet. Grunds\u00e4tzlich m\u00fcssen Kunden die ge\u00e4nderte Z\u00e4hlweise der Lizenzen von Oracle ULAs im Gegensatz zu klassischen On-Premise-Lizenzen verstehen. Hier beruft sich der Hersteller auf seine Vertragsklausel in der es heisst: \u201einstalliert und\/oder bestrieben\u201c. Folglich sind auch Produkte lizenzpflichtig, die installiert sind, aber nicht genutzt werden. Bei einer Oracle ULA heisst es hingegen: \u201einstalliert und betrieben\u201c. Also werden nur Lizenzen zertifiziert, die installiert und auch genutzt werden. Kurz gesagt m\u00f6chte Oracle bei einer Oracle ULA m\u00f6glichst wenig zertifizieren \u2013 bei herk\u00f6mmlichen Lizenzen m\u00f6glichst viel in einem Audit finden.<\/p>\n<p><b>Wie werden die Lizenzen gez\u00e4hlt?<\/b><br \/>\nF\u00fcr die Z\u00e4hlung&nbsp; stehen drei Wege zur Verf\u00fcgung. Entweder kann der Kunde Oracle LMS-Skripte verwenden, den Oracle Enterprise Manager verwenden (nur f\u00fcr Datenbanken ab 12cR3 und h\u00f6her) oder Tools von Drittanbietern. Oracle wird hier jedoch auf die Herausgabe der Rohdaten bestehen. Um keine unangenehmen \u00dcberraschungen zu erleben, empfiehlt es sich, einen versierten Berater hinzu zu ziehen. Nur ein SAM-Tool allein wird zu keinen zufriedenstellenden Ergebnissen f\u00fchren und Lizenzrisiken nicht aufdecken.<\/p>\n<p><b>Sonderregelungen ohne Risiko?<\/b><br \/>\nBesonders kritisch ist, dass Sonderregelungen, die mit Oracle f\u00fcr die ULA vereinbart wurden in der Regel nach der Zertifizierung nicht mehr gelten. Die Lizenzrechte fallen quasi auf den \u201eNormalzustand\u201c zur\u00fcck und nicht selten treten erhebliche Lizenzrisiken auf. Hersteller und Kunde gehen allzu oft von sehr unterschiedlichen Vertragsinterpretationen aus.<br \/>\n\u201eViele Lizenzrisiken treten durch Oracle\u2019s sogenannte Policies bzw. Lizenzierungsrichtlinien auf\u201c, berichtet Rechtsanwalt S\u00f6ren Reimers, gesch\u00e4ftsf\u00fchrender Gesellschafter der ProLicense GmbH und Experte f\u00fcr die Oracle Lizenzierung. \u201eFraglich ist jedoch in jedem Einzelfall, welche Regelungen gelten und welche zu vernachl\u00e4ssigen sind, da sie nicht wirksam in den Vertrag einbezogen wurden\u201c, so Reimers weiter. \u201eWir unterst\u00fctzen unsere Kunden dabei das Maximum aus ihrer Oracle ULA herauszuholen und auch in der Zeit danach optimal lizenziert zu sein\u201c, meint Christian Grave, ebenfalls Gesch\u00e4ftsf\u00fchrender Gesellschafter der ProLicense GmbH und Spezialist f\u00fcr Oracle Konzernvertr\u00e4ge. \u201eWir haben in den letzten Jahren eine Vielzahl an Oracle ULA-Vertr\u00e4gen verhandelt und kennen die Stellschrauben in dieser speziellen Vertragsart. Mit den Sonderformen der Oracle PULA oder Oracle PAH-ULA sind Kunden oft \u00fcberfordert und verhandeln nicht jede Klausel optimal f\u00fcr das eigene Unternehmen. Hierbei helfen wir basierend auf unserer Expertise und jahrelangen Erfahrung.\u201c, so Reimers weiter.<br \/>\n\u00dcber die Website der ProLicense k\u00f6nnen Kunden Kontakt zu den Oracle ULA-Spezialisten aufnehmen und sich in einem unverbindlichen Erstgespr\u00e4ch \u00fcber eine kaufm\u00e4nnische und vertragliche Begleitung bei Oracle ULA-Verhandlungen informieren:<br \/>\n<a href=\"http:\/\/www.prolicense.com\/\">www.prolicense.com<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eine <a class=\"external-link-new-window\" title=\"Opens external link in new window\" href=\"https:\/\/www.prolicense.com\/de\/leistungen\/oracle-ula\/\">Oracle ULA<\/a> (<a class=\"external-link-new-window\" title=\"Opens external link in new window\" href=\"https:\/\/www.prolicense.com\/de\/leistungen\/oracle-ula\/\">Oracle Unlimited License Agreement<\/a>) ist eine Lizenzvereinbarung, bei der ein Unternehmen f\u00fcr eine bestimmte Anzahl an Produkten f\u00fcr einen festgelegten Zeitraum ein unlimitiertes Nutzungsrecht erh\u00e4lt. In der Regel betr\u00e4gt der Nutzungszeitraum drei Jahre. Fr\u00fcher war eine Oracle ULA besonders f\u00fcr wachsende Unternehmen interessant, die teilweise erhebliche Einsparungen im Vergleich zur klassischen On-Premise-Lizenzierung genie\u00dfen konnten. Am Ende der Laufzeit der Oracle ULA werden alle installierten und genutzten Oracle Produkte im Rahmen einer sogenannten Oracle ULA Zertifizierung gez\u00e4hlt und f\u00fcr die Zukunft festgeschrieben. W\u00e4hrend der Oracle ULA Laufzeit stark wachsende Unternehmen hatten also hier einen deutlichen Vorteil.<br \/>\n###MORE###<br \/>\nIm Rahmen der wachsenden Cloud-Nutzung verschob sich die Attraktivit\u00e4t einer Oracle ULA. Kunden die Public-Cloud-Angebote, zum Beispiel von Amazon Web Services oder Microsoft Azure, nutzen und sich dazu entschieden hatten, die erforderlichen Lizenzen beizustellen, konnten ihren Oracle Lizenzbedarf ebenfalls mit einer Oracle ULA abdecken. Kunden w\u00e4hnten sich im Lizenz-Schlaraffenland:<br \/>\n\u00b7&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Unlimitierte Nutzung<br \/>\n\u00b7&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Einfachste Verwaltung<br \/>\n\u00b7&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Kein Audit-Risiko<br \/>\nDoch so einfach ist es in der Praxis leider nicht &#8211; und Oracle hat an verschiedenen Stellen die Oracle ULA-Vertr\u00e4ge ge\u00e4ndert.<br \/>\n<b>Die Top3-Lizenzfallen der Oracle ULA sind aus heutiger Sicht:<\/b><br \/>\n1.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Kundendefinition<br \/>\n2.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Cloud-Nutzung<br \/>\n3.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Zertifizierung<\/p>\n<p><b>Kundendefinition \u2013 Ist das so wichtig?<\/b><br \/>\nGerade die Kundendefinition macht es Unternehmen in der heutigen dynamischen Welt schwer die Lizenzbestimmungen einzuhalten. Grunds\u00e4tzlich ist nur die juristische Person, die den Oracle ULA-Vertrag abgeschlossen hat, zur Nutzung der Oracle-Programme berechtigt. Darunter fallen auch alle namentlich im Vertragsanhang aufgef\u00fchrten Beteiligungen. Schwierig sieht es mit sogenannten Reorganisationen aus. Unternehmensteile werden gekauft, verkauft oder auch verschmolzen. Diese Unternehmen sind dann nicht zur Nutzung berechtigt. Gelegentlich verhandeln Kunden hier mit dem Hersteller Sonderregelungen. Oft w\u00e4hnen sich Kunden mit ihrem Verhandlungsergebnis in Sicherheit und \u00fcbersehen, dass Oracle die Sonderregelung nur w\u00e4hrend der Laufzeit der Oracle ULA gew\u00e4hrt. Nach der Zertifizierung drohen hier erhebliche Unterlizenzierungen. Die Kundendefinitionen sind sehr unterschiedlich. Festzustellen ist aber, dass dies eine Gro\u00dfbaustelle ist. Hier muss der Kunde den zuk\u00fcnftigen gesellschaftsrechtlichen Verlauf seines Unternehmens realit\u00e4tsnah antizipieren und sich entsprechende Freiheitsgrade gew\u00e4hren lassen, die dann nat\u00fcrlich mit entsprechendem Aufpreis vom Oracle Vertrieb versehen werden.<br \/>\n<b>Cloudnutzung inklusive, oder?<\/b><br \/>\nEbenso verh\u00e4lt es sich mit der Nutzung der Oracle Programme in einer Public Cloud. Zun\u00e4chst kann eine Oracle ULA genutzt werden, um die Nutzung in der Cloud abzudecken. Oracle m\u00f6chte jedoch diese Lizenzen nicht bei der Zertifizierung am Ende entsprechend einbeziehen. Hier droht also direkt mit Abschluss der Zertifizierung der ULA ein erhebliches Lizenzrisiko. F\u00fcr den Kunden ist entscheidend, was genau in seinem Vertrag festgehalten ist. Teilweise kann gegen\u00fcber Oracle die Forderung der Aufnahme dieser Lizenzen durchgesetzt werden. Bei Oracle ULA-Vertr\u00e4gen der neueren Generation f\u00fcgt der Hersteller entsprechende Klauseln in den Vertrag ein, die es vormals nicht gab. Oracle wird aber auch bei \u00e4lteren zur Zertifizierung anstehenden Vertr\u00e4gen die heutige Sichtweise einnehmen.<br \/>\n<b>Die Zertifizierung ist nur eine Formalit\u00e4t, nicht wahr?<\/b><br \/>\nLetztlich ist vor allem die Zertifizierung am Ende des Unlimited Deployment-Zeitraumes sehr risikobehaftet. Grunds\u00e4tzlich m\u00fcssen Kunden die ge\u00e4nderte Z\u00e4hlweise der Lizenzen von Oracle ULAs im Gegensatz zu klassischen On-Premise-Lizenzen verstehen. Hier beruft sich der Hersteller auf seine Vertragsklausel in der es heisst: \u201einstalliert und\/oder bestrieben\u201c. Folglich sind auch Produkte lizenzpflichtig, die installiert sind, aber nicht genutzt werden. Bei einer Oracle ULA heisst es hingegen: \u201einstalliert und betrieben\u201c. Also werden nur Lizenzen zertifiziert, die installiert und auch genutzt werden. Kurz gesagt m\u00f6chte Oracle bei einer Oracle ULA m\u00f6glichst wenig zertifizieren \u2013 bei herk\u00f6mmlichen Lizenzen m\u00f6glichst viel in einem Audit finden.<br \/>\n<b>Wie werden die Lizenzen gez\u00e4hlt?<\/b><br \/>\nF\u00fcr die Z\u00e4hlung&nbsp; stehen drei Wege zur Verf\u00fcgung. Entweder kann der Kunde Oracle LMS-Skripte verwenden, den Oracle Enterprise Manager verwenden (nur f\u00fcr Datenbanken ab 12cR3 und h\u00f6her) oder Tools von Drittanbietern. Oracle wird hier jedoch auf die Herausgabe der Rohdaten bestehen. Um keine unangenehmen \u00dcberraschungen zu erleben, empfiehlt es sich, einen versierten Berater hinzu zu ziehen. Nur ein SAM-Tool allein wird zu keinen zufriedenstellenden Ergebnissen f\u00fchren und Lizenzrisiken nicht aufdecken.<br \/>\n<b>Sonderregelungen ohne Risiko?<\/b><br \/>\nBesonders kritisch ist, dass Sonderregelungen, die mit Oracle f\u00fcr die ULA vereinbart wurden in der Regel nach der Zertifizierung nicht mehr gelten. Die Lizenzrechte fallen quasi auf den \u201eNormalzustand\u201c zur\u00fcck und nicht selten treten erhebliche Lizenzrisiken auf. Hersteller und Kunde gehen allzu oft von sehr unterschiedlichen Vertragsinterpretationen aus.<br \/>\n\u201eViele Lizenzrisiken treten durch Oracle\u2019s sogenannte Policies bzw. Lizenzierungsrichtlinien auf\u201c, berichtet Rechtsanwalt S\u00f6ren Reimers, gesch\u00e4ftsf\u00fchrender Gesellschafter der ProLicense GmbH und Experte f\u00fcr die Oracle Lizenzierung. \u201eFraglich ist jedoch in jedem Einzelfall, welche Regelungen gelten und welche zu vernachl\u00e4ssigen sind, da sie nicht wirksam in den Vertrag einbezogen wurden\u201c, so Reimers weiter. \u201eWir unterst\u00fctzen unsere Kunden dabei das Maximum aus ihrer Oracle ULA herauszuholen und auch in der Zeit danach optimal lizenziert zu sein\u201c, meint Christian Grave, ebenfalls Gesch\u00e4ftsf\u00fchrender Gesellschafter der ProLicense GmbH und Spezialist f\u00fcr Oracle Konzernvertr\u00e4ge. \u201eWir haben in den letzten Jahren eine Vielzahl an Oracle ULA-Vertr\u00e4gen verhandelt und kennen die Stellschrauben in dieser speziellen Vertragsart. Mit den Sonderformen der Oracle PULA oder Oracle PAH-ULA sind Kunden oft \u00fcberfordert und verhandeln nicht jede Klausel optimal f\u00fcr das eigene Unternehmen. Hierbei helfen wir basierend auf unserer Expertise und jahrelangen Erfahrung.\u201c, so Reimers weiter.<br \/>\n\u00dcber die Website der ProLicense k\u00f6nnen Kunden Kontakt zu den Oracle ULA-Spezialisten aufnehmen und sich in einem unverbindlichen Erstgespr\u00e4ch \u00fcber eine kaufm\u00e4nnische und vertragliche Begleitung bei Oracle ULA-Verhandlungen informieren:<br \/>\n<a href=\"http:\/\/www.prolicense.com\/\">www.prolicense.com<\/a> &nbsp;<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":3049,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"_et_pb_use_builder":"","_et_pb_old_content":"","_et_gb_content_width":"","footnotes":""},"categories":[48],"tags":[],"class_list":["post-917","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-pressemitteilungen"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.1 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Oracle ULA - Die Top3-Fallen des Oracle Unlimited License Agreement - ProLicense<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.prolicense.com\/de\/oracle-ula-die-top3-fallen-des-oracle-unlimited-license-agreement\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Oracle ULA - Die Top3-Fallen des Oracle Unlimited License Agreement - ProLicense\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Eine Oracle ULA (Oracle Unlimited License Agreement) ist eine Lizenzvereinbarung, bei der ein Unternehmen f\u00fcr eine bestimmte Anzahl an Produkten f\u00fcr einen festgelegten Zeitraum ein unlimitiertes Nutzungsrecht erh\u00e4lt. 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Darunter fallen auch alle namentlich im Vertragsanhang aufgef\u00fchrten Beteiligungen. Schwierig sieht es mit sogenannten Reorganisationen aus. Unternehmensteile werden gekauft, verkauft oder auch verschmolzen. Diese Unternehmen sind dann nicht zur Nutzung berechtigt. Gelegentlich verhandeln Kunden hier mit dem Hersteller Sonderregelungen. Oft w\u00e4hnen sich Kunden mit ihrem Verhandlungsergebnis in Sicherheit und \u00fcbersehen, dass Oracle die Sonderregelung nur w\u00e4hrend der Laufzeit der Oracle ULA gew\u00e4hrt. Nach der Zertifizierung drohen hier erhebliche Unterlizenzierungen. Die Kundendefinitionen sind sehr unterschiedlich. Festzustellen ist aber, dass dies eine Gro\u00dfbaustelle ist. Hier muss der Kunde den zuk\u00fcnftigen gesellschaftsrechtlichen Verlauf seines Unternehmens realit\u00e4tsnah antizipieren und sich entsprechende Freiheitsgrade gew\u00e4hren lassen, die dann nat\u00fcrlich mit entsprechendem Aufpreis vom Oracle Vertrieb versehen werden. Cloudnutzung inklusive, oder? Ebenso verh\u00e4lt es sich mit der Nutzung der Oracle Programme in einer Public Cloud. Zun\u00e4chst kann eine Oracle ULA genutzt werden, um die Nutzung in der Cloud abzudecken. Oracle m\u00f6chte jedoch diese Lizenzen nicht bei der Zertifizierung am Ende entsprechend einbeziehen. Hier droht also direkt mit Abschluss der Zertifizierung der ULA ein erhebliches Lizenzrisiko. F\u00fcr den Kunden ist entscheidend, was genau in seinem Vertrag festgehalten ist. Teilweise kann gegen\u00fcber Oracle die Forderung der Aufnahme dieser Lizenzen durchgesetzt werden. Bei Oracle ULA-Vertr\u00e4gen der neueren Generation f\u00fcgt der Hersteller entsprechende Klauseln in den Vertrag ein, die es vormals nicht gab. Oracle wird aber auch bei \u00e4lteren zur Zertifizierung anstehenden Vertr\u00e4gen die heutige Sichtweise einnehmen. Die Zertifizierung ist nur eine Formalit\u00e4t, nicht wahr? Letztlich ist vor allem die Zertifizierung am Ende des Unlimited Deployment-Zeitraumes sehr risikobehaftet. Grunds\u00e4tzlich m\u00fcssen Kunden die ge\u00e4nderte Z\u00e4hlweise der Lizenzen von Oracle ULAs im Gegensatz zu klassischen On-Premise-Lizenzen verstehen. Hier beruft sich der Hersteller auf seine Vertragsklausel in der es heisst: \u201einstalliert und\/oder bestrieben\u201c. Folglich sind auch Produkte lizenzpflichtig, die installiert sind, aber nicht genutzt werden. Bei einer Oracle ULA heisst es hingegen: \u201einstalliert und betrieben\u201c. Also werden nur Lizenzen zertifiziert, die installiert und auch genutzt werden. Kurz gesagt m\u00f6chte Oracle bei einer Oracle ULA m\u00f6glichst wenig zertifizieren \u2013 bei herk\u00f6mmlichen Lizenzen m\u00f6glichst viel in einem Audit finden. Wie werden die Lizenzen gez\u00e4hlt? F\u00fcr die Z\u00e4hlung&nbsp; stehen drei Wege zur Verf\u00fcgung. Entweder kann der Kunde Oracle LMS-Skripte verwenden, den Oracle Enterprise Manager verwenden (nur f\u00fcr Datenbanken ab 12cR3 und h\u00f6her) oder Tools von Drittanbietern. Oracle wird hier jedoch auf die Herausgabe der Rohdaten bestehen. Um keine unangenehmen \u00dcberraschungen zu erleben, empfiehlt es sich, einen versierten Berater hinzu zu ziehen. Nur ein SAM-Tool allein wird zu keinen zufriedenstellenden Ergebnissen f\u00fchren und Lizenzrisiken nicht aufdecken. Sonderregelungen ohne Risiko? Besonders kritisch ist, dass Sonderregelungen, die mit Oracle f\u00fcr die ULA vereinbart wurden in der Regel nach der Zertifizierung nicht mehr gelten. Die Lizenzrechte fallen quasi auf den \u201eNormalzustand\u201c zur\u00fcck und nicht selten treten erhebliche Lizenzrisiken auf. Hersteller und Kunde gehen allzu oft von sehr unterschiedlichen Vertragsinterpretationen aus. \u201eViele Lizenzrisiken treten durch Oracle\u2019s sogenannte Policies bzw. Lizenzierungsrichtlinien auf\u201c, berichtet Rechtsanwalt S\u00f6ren Reimers, gesch\u00e4ftsf\u00fchrender Gesellschafter der ProLicense GmbH und Experte f\u00fcr die Oracle Lizenzierung. \u201eFraglich ist jedoch in jedem Einzelfall, welche Regelungen gelten und welche zu vernachl\u00e4ssigen sind, da sie nicht wirksam in den Vertrag einbezogen wurden\u201c, so Reimers weiter. \u201eWir unterst\u00fctzen unsere Kunden dabei das Maximum aus ihrer Oracle ULA herauszuholen und auch in der Zeit danach optimal lizenziert zu sein\u201c, meint Christian Grave, ebenfalls Gesch\u00e4ftsf\u00fchrender Gesellschafter der ProLicense GmbH und Spezialist f\u00fcr Oracle Konzernvertr\u00e4ge. \u201eWir haben in den letzten Jahren eine Vielzahl an Oracle ULA-Vertr\u00e4gen verhandelt und kennen die Stellschrauben in dieser speziellen Vertragsart. Mit den Sonderformen der Oracle PULA oder Oracle PAH-ULA sind Kunden oft \u00fcberfordert und verhandeln nicht jede Klausel optimal f\u00fcr das eigene Unternehmen. Hierbei helfen wir basierend auf unserer Expertise und jahrelangen Erfahrung.\u201c, so Reimers weiter. \u00dcber die Website der ProLicense k\u00f6nnen Kunden Kontakt zu den Oracle ULA-Spezialisten aufnehmen und sich in einem unverbindlichen Erstgespr\u00e4ch \u00fcber eine kaufm\u00e4nnische und vertragliche Begleitung bei Oracle ULA-Verhandlungen informieren: www.prolicense.com &nbsp;\" \/>\n<meta property=\"og:url\" content=\"https:\/\/www.prolicense.com\/de\/oracle-ula-die-top3-fallen-des-oracle-unlimited-license-agreement\/\" \/>\n<meta property=\"og:site_name\" content=\"ProLicense\" \/>\n<meta property=\"article:published_time\" content=\"2021-03-17T18:00:00+00:00\" \/>\n<meta property=\"article:modified_time\" content=\"2022-03-02T10:48:21+00:00\" \/>\n<meta property=\"og:image\" content=\"https:\/\/www.prolicense.com\/wp-content\/uploads\/2021\/02\/csm_Oracle_ULA_-_Die_Top3-Fallen_des_Oracle_Unlimited_License_Agreement_ccab08fe96.jpeg\" \/>\n\t<meta property=\"og:image:width\" content=\"600\" \/>\n\t<meta property=\"og:image:height\" content=\"355\" \/>\n\t<meta property=\"og:image:type\" content=\"image\/jpeg\" \/>\n<meta name=\"author\" content=\"ProLicense\" \/>\n<meta name=\"twitter:card\" content=\"summary_large_image\" \/>\n<meta name=\"twitter:label1\" content=\"Verfasst von\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:data1\" content=\"ProLicense\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:label2\" content=\"Gesch\u00e4tzte Lesezeit\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:data2\" content=\"5\u00a0Minuten\" \/>\n<script type=\"application\/ld+json\" class=\"yoast-schema-graph\">{\"@context\":\"https:\\\/\\\/schema.org\",\"@graph\":[{\"@type\":\"Article\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.prolicense.com\\\/de\\\/oracle-ula-die-top3-fallen-des-oracle-unlimited-license-agreement\\\/#article\",\"isPartOf\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.prolicense.com\\\/de\\\/oracle-ula-die-top3-fallen-des-oracle-unlimited-license-agreement\\\/\"},\"author\":{\"name\":\"ProLicense\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.prolicense.com\\\/en\\\/#\\\/schema\\\/person\\\/52f603b914a6d4743ed591dd50f8d4fe\"},\"headline\":\"Oracle ULA &#8211; 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In der Regel betr\u00e4gt der Nutzungszeitraum drei Jahre. Fr\u00fcher war eine Oracle ULA besonders f\u00fcr wachsende Unternehmen interessant, die teilweise erhebliche Einsparungen im Vergleich zur klassischen On-Premise-Lizenzierung genie\u00dfen konnten. Am Ende der Laufzeit der Oracle ULA werden alle installierten und genutzten Oracle Produkte im Rahmen einer sogenannten Oracle ULA Zertifizierung gez\u00e4hlt und f\u00fcr die Zukunft festgeschrieben. W\u00e4hrend der Oracle ULA Laufzeit stark wachsende Unternehmen hatten also hier einen deutlichen Vorteil. ###MORE### Im Rahmen der wachsenden Cloud-Nutzung verschob sich die Attraktivit\u00e4t einer Oracle ULA. Kunden die Public-Cloud-Angebote, zum Beispiel von Amazon Web Services oder Microsoft Azure, nutzen und sich dazu entschieden hatten, die erforderlichen Lizenzen beizustellen, konnten ihren Oracle Lizenzbedarf ebenfalls mit einer Oracle ULA abdecken. Kunden w\u00e4hnten sich im Lizenz-Schlaraffenland: \u00b7&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Unlimitierte Nutzung \u00b7&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Einfachste Verwaltung \u00b7&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Kein Audit-Risiko Doch so einfach ist es in der Praxis leider nicht - und Oracle hat an verschiedenen Stellen die Oracle ULA-Vertr\u00e4ge ge\u00e4ndert. Die Top3-Lizenzfallen der Oracle ULA sind aus heutiger Sicht: 1.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Kundendefinition 2.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Cloud-Nutzung 3.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Zertifizierung Kundendefinition \u2013 Ist das so wichtig? Gerade die Kundendefinition macht es Unternehmen in der heutigen dynamischen Welt schwer die Lizenzbestimmungen einzuhalten. Grunds\u00e4tzlich ist nur die juristische Person, die den Oracle ULA-Vertrag abgeschlossen hat, zur Nutzung der Oracle-Programme berechtigt. Darunter fallen auch alle namentlich im Vertragsanhang aufgef\u00fchrten Beteiligungen. Schwierig sieht es mit sogenannten Reorganisationen aus. Unternehmensteile werden gekauft, verkauft oder auch verschmolzen. Diese Unternehmen sind dann nicht zur Nutzung berechtigt. Gelegentlich verhandeln Kunden hier mit dem Hersteller Sonderregelungen. Oft w\u00e4hnen sich Kunden mit ihrem Verhandlungsergebnis in Sicherheit und \u00fcbersehen, dass Oracle die Sonderregelung nur w\u00e4hrend der Laufzeit der Oracle ULA gew\u00e4hrt. Nach der Zertifizierung drohen hier erhebliche Unterlizenzierungen. Die Kundendefinitionen sind sehr unterschiedlich. Festzustellen ist aber, dass dies eine Gro\u00dfbaustelle ist. Hier muss der Kunde den zuk\u00fcnftigen gesellschaftsrechtlichen Verlauf seines Unternehmens realit\u00e4tsnah antizipieren und sich entsprechende Freiheitsgrade gew\u00e4hren lassen, die dann nat\u00fcrlich mit entsprechendem Aufpreis vom Oracle Vertrieb versehen werden. Cloudnutzung inklusive, oder? Ebenso verh\u00e4lt es sich mit der Nutzung der Oracle Programme in einer Public Cloud. Zun\u00e4chst kann eine Oracle ULA genutzt werden, um die Nutzung in der Cloud abzudecken. Oracle m\u00f6chte jedoch diese Lizenzen nicht bei der Zertifizierung am Ende entsprechend einbeziehen. Hier droht also direkt mit Abschluss der Zertifizierung der ULA ein erhebliches Lizenzrisiko. F\u00fcr den Kunden ist entscheidend, was genau in seinem Vertrag festgehalten ist. Teilweise kann gegen\u00fcber Oracle die Forderung der Aufnahme dieser Lizenzen durchgesetzt werden. Bei Oracle ULA-Vertr\u00e4gen der neueren Generation f\u00fcgt der Hersteller entsprechende Klauseln in den Vertrag ein, die es vormals nicht gab. Oracle wird aber auch bei \u00e4lteren zur Zertifizierung anstehenden Vertr\u00e4gen die heutige Sichtweise einnehmen. Die Zertifizierung ist nur eine Formalit\u00e4t, nicht wahr? Letztlich ist vor allem die Zertifizierung am Ende des Unlimited Deployment-Zeitraumes sehr risikobehaftet. Grunds\u00e4tzlich m\u00fcssen Kunden die ge\u00e4nderte Z\u00e4hlweise der Lizenzen von Oracle ULAs im Gegensatz zu klassischen On-Premise-Lizenzen verstehen. Hier beruft sich der Hersteller auf seine Vertragsklausel in der es heisst: \u201einstalliert und\/oder bestrieben\u201c. Folglich sind auch Produkte lizenzpflichtig, die installiert sind, aber nicht genutzt werden. Bei einer Oracle ULA heisst es hingegen: \u201einstalliert und betrieben\u201c. Also werden nur Lizenzen zertifiziert, die installiert und auch genutzt werden. Kurz gesagt m\u00f6chte Oracle bei einer Oracle ULA m\u00f6glichst wenig zertifizieren \u2013 bei herk\u00f6mmlichen Lizenzen m\u00f6glichst viel in einem Audit finden. Wie werden die Lizenzen gez\u00e4hlt? F\u00fcr die Z\u00e4hlung&nbsp; stehen drei Wege zur Verf\u00fcgung. Entweder kann der Kunde Oracle LMS-Skripte verwenden, den Oracle Enterprise Manager verwenden (nur f\u00fcr Datenbanken ab 12cR3 und h\u00f6her) oder Tools von Drittanbietern. Oracle wird hier jedoch auf die Herausgabe der Rohdaten bestehen. Um keine unangenehmen \u00dcberraschungen zu erleben, empfiehlt es sich, einen versierten Berater hinzu zu ziehen. Nur ein SAM-Tool allein wird zu keinen zufriedenstellenden Ergebnissen f\u00fchren und Lizenzrisiken nicht aufdecken. Sonderregelungen ohne Risiko? Besonders kritisch ist, dass Sonderregelungen, die mit Oracle f\u00fcr die ULA vereinbart wurden in der Regel nach der Zertifizierung nicht mehr gelten. Die Lizenzrechte fallen quasi auf den \u201eNormalzustand\u201c zur\u00fcck und nicht selten treten erhebliche Lizenzrisiken auf. Hersteller und Kunde gehen allzu oft von sehr unterschiedlichen Vertragsinterpretationen aus. \u201eViele Lizenzrisiken treten durch Oracle\u2019s sogenannte Policies bzw. Lizenzierungsrichtlinien auf\u201c, berichtet Rechtsanwalt S\u00f6ren Reimers, gesch\u00e4ftsf\u00fchrender Gesellschafter der ProLicense GmbH und Experte f\u00fcr die Oracle Lizenzierung. \u201eFraglich ist jedoch in jedem Einzelfall, welche Regelungen gelten und welche zu vernachl\u00e4ssigen sind, da sie nicht wirksam in den Vertrag einbezogen wurden\u201c, so Reimers weiter. \u201eWir unterst\u00fctzen unsere Kunden dabei das Maximum aus ihrer Oracle ULA herauszuholen und auch in der Zeit danach optimal lizenziert zu sein\u201c, meint Christian Grave, ebenfalls Gesch\u00e4ftsf\u00fchrender Gesellschafter der ProLicense GmbH und Spezialist f\u00fcr Oracle Konzernvertr\u00e4ge. \u201eWir haben in den letzten Jahren eine Vielzahl an Oracle ULA-Vertr\u00e4gen verhandelt und kennen die Stellschrauben in dieser speziellen Vertragsart. Mit den Sonderformen der Oracle PULA oder Oracle PAH-ULA sind Kunden oft \u00fcberfordert und verhandeln nicht jede Klausel optimal f\u00fcr das eigene Unternehmen. Hierbei helfen wir basierend auf unserer Expertise und jahrelangen Erfahrung.\u201c, so Reimers weiter. \u00dcber die Website der ProLicense k\u00f6nnen Kunden Kontakt zu den Oracle ULA-Spezialisten aufnehmen und sich in einem unverbindlichen Erstgespr\u00e4ch \u00fcber eine kaufm\u00e4nnische und vertragliche Begleitung bei Oracle ULA-Verhandlungen informieren: www.prolicense.com &nbsp;","og_url":"https:\/\/www.prolicense.com\/de\/oracle-ula-die-top3-fallen-des-oracle-unlimited-license-agreement\/","og_site_name":"ProLicense","article_published_time":"2021-03-17T18:00:00+00:00","article_modified_time":"2022-03-02T10:48:21+00:00","og_image":[{"width":600,"height":355,"url":"https:\/\/www.prolicense.com\/wp-content\/uploads\/2021\/02\/csm_Oracle_ULA_-_Die_Top3-Fallen_des_Oracle_Unlimited_License_Agreement_ccab08fe96.jpeg","type":"image\/jpeg"}],"author":"ProLicense","twitter_card":"summary_large_image","twitter_misc":{"Verfasst von":"ProLicense","Gesch\u00e4tzte Lesezeit":"5\u00a0Minuten"},"schema":{"@context":"https:\/\/schema.org","@graph":[{"@type":"Article","@id":"https:\/\/www.prolicense.com\/de\/oracle-ula-die-top3-fallen-des-oracle-unlimited-license-agreement\/#article","isPartOf":{"@id":"https:\/\/www.prolicense.com\/de\/oracle-ula-die-top3-fallen-des-oracle-unlimited-license-agreement\/"},"author":{"name":"ProLicense","@id":"https:\/\/www.prolicense.com\/en\/#\/schema\/person\/52f603b914a6d4743ed591dd50f8d4fe"},"headline":"Oracle ULA &#8211; 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