Im letzten Jahr hat Oracle unter großem Aufsehen die Auditklausel in den Verträgen geändert. Da nun in Zeiten von Umsatzeinbrüchen durch die Coronakrise viel mehr Software Audits zu erwarten sind, erhält die Klauseländerung eine neue Brisanz, denn viele CIOs und Software Lizenzmanager fragen sich, welche Klausel denn nun gilt.

Vielfach war in den letzten Jahren zu sehen, dass die Auditoren sich stets auf die jeweils aktuelle Klausel beriefen – ganz gleich, was der Kunde in der Vergangenheit unterschrieben hatte. Oracle-Kunden sollten hier genau prüfen, welche vertraglichen Regelungen zur Anwendung kommen, denn Oracle fordert in der neuen Variante der Auditklausel den Einsatz von sogenannten Oracle Datenmesswerkzeugen. Ob hier die Oracle Skripte gemeint sind oder einfach nur Tools, die Oracle vermessen können ist weiterhin unklar und Verhandlungsspielraum des Kunden. Nur angemerkt sei hier, dass in Deutschland, Österreich und der Schweiz die Klauseln diesbzgl. unterschiedlich formuliert sind mit unterschiedlichen Interpretationsmöglichkeiten.

Problematisch ist, dass gerade ein weiterer unabhängiger Anbieter aufgekauft wurde. Die B-Lay BV (www.b-lay.com) aus den Niederlanden wurde von dem Oracle Partner SoftwareOne (www.softwareone.com) aufgekauft. Für Kunden ist klar, dass es keine optimale Idee ist, sich von einem Unternehmen in einem Software Audit beraten zu lassen, das unterer anderem den Geschäftszweck hat, diese Software zu verkaufen und dem Hersteller damit partnerschaftlich verbunden ist. „Unternehmen möchten sich auch nicht von einem Steuerberater beraten lassen, der auch vom Finanzamt bezahlt wird“, vergleicht Markus Oberg, Chairman der Lighthouse Alliance, der Kunden-Allianz gegen Software Audits.
Die grundsätzliche Marschrichtung bei einem Oracle Audits bleibt jedoch gleich: Kunden sollten bei Erhalt des Oracle Notification Letters (die Ankündigung für ein Oracle Audit) die genaue rechtliche Situation prüfen. Die Grundsätzlichen Fragen lauten:

1.       Was habe ich unterschrieben?
2.       Wozu habe ich mich verpflichtet?

Die Beantwortung dieser Fragen kann durchaus kompliziert sein. Große Konzerne bestehen zum Beispiel beim Einkauf auf den Weg über ihr Lieferentenportal. Dort heisst es in den AGBs vielerorts: „Es gelten ausschließlich die IT-Einkaufsbedingungen des Kunden“. Oracle besteht aber auf die Unterzeichnung der eigenen Lizenzbedingungen, welche ebenfalls in den meisten Fällen als AGBs zu bewerten sind und wiederum die anderen Regelungen ausschließen. „Welche Bedingungen gelten, wenn jeder die Regelungen des anderen ausschließt? Keine einfache Frage im Software Asset Management“, weiss Markus Oberg zu berichten. Die Experten der Lighthouse Alliance haben dazu ein spezielles Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um die Mitglieder auch in dieser wichtigen Detailfrage zu unterstützen.

„In unseren Projekten bei der Begleitung eines Oracle Audits, stellen wir immer wieder fest, dass Kunden von falschen Regelungen ausgehen“, meint Christian Grave, Experte für die Oracle Lizenzierung. „Dass man vielleicht im letzten Jahr einen Vertrag verlängert hat und dabei die neuen Lizenzbedingungen akzeptierte, wird schnell vergessen“, so Rechtsanwalt Sören Reimers, Spezialist für Oracle Lizenzaudits.

Besonders kompliziert wird die rechtliche Situation bei Verträgen aus verschiedenen Jahren mit verschiedenen Klauseln oder bei internationalen Konzernen, die dezentral einkaufen. Hier finden sich unterschiedliche Klauseln in verschiedenen Ländern. Einen Vergleich der drei deutschsprachigen Klauseln aus Deutschland, Österreich und der Schweiz können Oracle Kunden hier nachlesen: „Oracle Lizenzaudit – Chaos bei der Oracle Audit Klausel“ (https://www.pressebox.de/pressemitteilung/prolicense-gmbh/Oracle-Lizenzaudit-Chaos-bei-der-Oracle-Audit-Klausel/boxid/973256).
Über die Website der ProLicense GmbH können Kunden Kontakt zu den Oracle Audit Spezialisten aufnehmen und sich in einem unverbindlichen Erstgespräch über die Möglichkeiten der Begleitung bei einem Oracle Lizenzaudit informieren. Mehr zu diesem Thema finden Oracle-Kunden auch hier: https://www.prolicense.com/de/leistungen/oracle-audit/
Interessenten sich der Lighthouse Alliance anzuschließen, können sich auf dieser Website erkundigen:
https://www.lighthouse-alliance.com/de/home/